Wann suche ich mir eine Hebamme?
Die Betreuung erfolgt nur nach Anamneseerhebung in der Schwangerschaft. Deshalb ist die Kontaktaufnahme von der 12. bis zur 15. Schwangerschaftswoche sinnvoll. Bei späteren Anfragen kann ich oft keine Betreuung mehr anbieten. Als Termine zur Anamneseerhebung und zum Kennenlernen kann die Mutter-Kind Pass Beratung genutzt werden oder eine Schwangerenvisite ab der 32. Schwangerschaftswoche.
Wofür ist eine Hebamme zuständig?
Hebammen sind laut Gesetz eigenverantwortlich für physiologische, also gesund ablaufende Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe zuständig. Dies dürfen Hebammen ohne ärztliche Anordnung oder Aufsicht anbieten. Wenn im Betreuungsverlauf Regelwidrigkeiten auftreten, wirst du von der Hebamme zum Arzt/zur Ärztin weitergeleitet. Dann erfolgt die Betreuung gemeinsam.
Welche Hebamme ist für mich zuständig?
Jede Kassenhebamme ist für einen Bezirk verantwortlich. Ich bin hauptzuständig für den Bezirk Zwettl. In anderen Bezirken (Krems, Waidhofen an der Thaya, oder Gmünd) kann ich Vertretungen anbieten, wenn die zuständige Hebamme verhindert ist.
Liste Vertragshebammen ÖGK
Kosten und Kassenleistungen
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Als Kassenhebamme rechne ich die Leistungen direkt mit deiner Krankenkasse ab. Der Großteil meiner Angebote wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ich informiere dich verlässlich, wenn private Kosten entstehen.
Bei geplanter ambulanter Geburt
Zwei Hausbesuche oder Sprechstunden in der Schwangerschaft
Tägliche Hausbesuche bis zum 5. Wochenbetttag ab dem Tag nach der Entlassung
Sieben weitere Hausbesuche bis zur 8. Woche nach der Geburt
Bei vorzeitiger oder regulärer Entlassung nach der Geburt
Ein Hausbesuch oder Sprechstunde ab der 32. Schwangerschaftswoche
Tägliche Hausbesuche bis zum 5. Wochenbetttag ab dem Tag nach der Entlassung
Sechs bzw. sieben weitere Hausbesuche bis zur 8. Woche nach der Geburt bzw. bis zur 12. Woche nach der Geburt bei Mehrlingen, Kaiserschnitt oder Frühgeburt.
Zusätzlich wird die einstündige Hebammenberatung im Mutter-Kind Pass von den Krankenkassen übernommen.
Privattarife
Diese werden verrechnet, sobald keine Kassenleistungen mehr möglich sind. Die Erstattung der Kosten kann nur bei Zusatzversicherungen erfolgen.
Hausbesuch 75 €
Km-Geld 0,42 € (ausgehend von Zwettl Stadt)
Ordination 70 €
Geburtsvorbereitungskurs 330 €
Verleih Therapielaser 5 €/Tag
Terminabsage
Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, sage diesen bitte 24 Stunden im Vorhinein ab. Bei verspäteter Terminabsage wird dieser zum Privattarif verrechnet. Dies betrifft Ordinationstermine, Hausbesuche, sowie bereits erfolgte Anfahrtswege.